Samstag, 6. August 2022
4. Senat
B S G
B 4 AS 46/22 BH



Per Telefax



Berlin, 6. August 2022





E I L T

ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR MEßLING SÖHNGEN UND DR BURKIZAK

ICH KLAGE GEGEN ALLE DREI GEMEINSCHAFTLICH HAFTEND AUF 10.000 EURO JE MONAT AB DEM 20.2.2008 ALS SCHMERZENSGELD WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE UND SCHMUTZIGER VERFAHRENSFÜHRUNG

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesem Richter vor, nicht im Rechtsstaat angekommen zu sein.

Ich wurde am 20.2.2008 (widerrechtlich, festgestellt vom SG, LG und KG) endgültig bleibend zum Krüppel gemacht. Dies war ein Verstoß gegen Art. 2 GG, wodurch allemal Art. 25 GG gilt.

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Danach, siehe auch mein Schreiben vom 30.7., steht mir der Rechtsweg jederzeit barrierefrei, also ohne Anwaltszwang und Gerichtskosten, frei, da ein Staat nicht noch an seinen eigenen Verbrechen verdienen darf.

Diese drei Richter verstoßen also gegen Grundrechte, Menschenrechte, Völkerrechte, das Verbot der Weißen Folter und das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Dafür haften sie im vollen Umfang gemeinschaftlich, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Viele Grüße


Horst Murken

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Dienstag, 15. März 2022
BSG, neu, aber die bleiben untätig
Bundessozialgericht
34114 Kassel






Berlin, 15. Mrz. 2022




Antrag auf PKH für die Nichtzulassungsbeschwerde unter Beiziehung eines Anwaltes, den ich nach Gewährung der PKH benennen werde.


Sehr geehrte Damen und Herren,

das BSG soll bitte richtigstellen daß auch internationale Abkommen, die auch von der Bundesrepublik anerkannt wurden, auch in Deutschland gelten.

Dazu gehören aus meiner Sicht besonders Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Demnach muß der Rechtsweg für uns Opfer barrierefrei sein, also ohne Gerichtskosten und ohne Anwaltszwang.

Auch haben wir einen Anspruch auf ein faires Verfahren und unseren gesetzlichen Richter, hier aus § 33 SGG. Also auf drei Berufsrichter.

Das BSG möge entscheiden, daß ein Richter, der hiergegen verstößt, zumindest disziplinarrechtlich belangt werden muß.


Hintergrund:

Ich klage schon seit Jahren erfolglos vor dem SG und dem LSG, die sich offenbar verschworen haben, Opfern von Terror und Gewalt keine Hilfe zu leisten, wie ja auch schon bei den Opfern des Terroranschlages vom Breitscheidplatz in 2016, was Deutschland weltweit zu einem Land machte, welches einfache internationale Regeln nicht einhält, da die Angehörigen die Toten auf eigene Kosten zurückführen und beerdigen mußten.

Ich selber wurde am 20.2.2008 von Leuten in Zivil zum Krüppel gemacht. Der Angriff war rechtswidrig und heimtückisch, wie in einigen Prozesse danach festgestellt wurde.

Hier aber geht es auch darum, daß eine einfache Richterin beim LSG kein gesetzlicher Richter ist.

Zumal ja auch Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden gegen sie vorlagen, die sie rechtswidrig in eigenen Geschäften zurückwies.

Dies geht natürlich nicht, da sie sich dienstlich zu äußern hat und auch an der Entscheidung nicht teilhaben darf, §§ 44f ZPO.

Ich bitte das BSG festzustellen,
- Daß mir das Kindergeld seit dem 1.1.2005 vollständig zusteht
- Daß meine Söhne keinen Kopfteil tragen müssen, da sie als Schüler, Studenten oder Auszubildende ausreichendes Einkommen hatten (ein vorsitzender Rechter beim LSG, den ich danach fragte, woher meine Kinder denn das Geld haben, grinste mich schräg an, daß sei nicht sein Problem)
- Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro monatlich seit Februar 2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 wegen jahrelanger unterlassener Hilfe und Betrug. Uns hätte schon in 2008 geholfen werden müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
- Die gesetzlichen Zinsen auf alles

Daher ist das Verfahren an das LSG oder gar an das SG zurückzuverweisen, da auch schon beim SG erhebliche Rechtmängel und unterbliebene Sachverhaltsaufklärungen auftraten.

Auch liegt hier ein klarer Betrug vor, da das Schreiben vom 5.1.2022 zu Covid mir erst am 23.2.2022 gefaxt wurde. Darauf habe ich alle möglichen Prozeßbegleiter und Prozeßbeobachter informiert, so daß niemand zu dem Termin kam. Ich auch nicht, da ich weder genesen noch geimpft bin. Was einer meiner Begleiter dazu meinte, können Sie in der Anlage sehen.



Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Freitag, 10. Dezember 2021
PKH-Antrag für NZB
Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel





Berlin, 10. Dez. 2021



PKH-ANTRAG FÜR DIE NICHTZULASSUNGSBESCHWERDE
UNTER BEIORDNUNG VON RA FREDDY BEIER GRÖPELINGER HERRSTRASSE 387 28239 BREMEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge schwerwiegende Verstöße gegen internationales Recht, nationales Recht und formales Recht durch das SG Berlin, S 119 VG 19/20, und durch das LSG Berlin-Brandenburg,
L 11 VG 34/20.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Das SG hat nach Zeugenbefragung und auch Täterbefragung eindeutig festgestellt, daß das Vorgehen der Polizisten rechtswidrig war. Die Rechtswidrigkeit wurde auch vom Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin bestätigt. Überdies war die Tat heimtückisch, da ich mit keiner Gewalt rechnen konnte.

Trotz der klaren Rechtslage wird mir bis heute jede Hilfe verweigert. Damit wird eindeutig gegen internationales Recht verstoßen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Zum nationalen Recht:

Mit 27.4.2021, erneut 19.10.2021, stellte ich den Antrag, daß die Hauptträger für Leistungen nach dem SGB IX hinzugezogen werden, da diese gemeinschaftlich für den Teilhabeplan zuständig sind. Bei allen genannten hatte ich erneut am 3.1.2020 einen Antrag zur Teilhabe (am Leben) gestellt, auf dem diese nicht reagierten. Damit gilt meine Forderung nach § 18 SGB IX bewilligt.

Das Schreiben des LAGeSo vom 2.6.2021 ist nichtig, ein NULLUM, da nicht unterschrieben und auch nicht erkennbar ist, wer es zu verantworten hat, da mit iA unterschrieben. Ich hatte dazu mal ausführlicher Stellung genommen: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html

Mit 13.10.2021 wurde mir mein gesetzlicher Richter genommen, denn mir steht die Besetzung mit drei Berufsrichtern zu, § 33 SGG.

Da die gesetzlich vorgeschriebenen vorbereitenden Handlungen nach § 139 ZPO und § 106 SGG nicht erfolgt waren, ist die Behauptung, das Verfahren sei einfach, nicht nachzuvollziehen und deutet schon auf die böse Absicht hin.

Mit 19.10.2021 habe ich sofortige Beschwerden eingereicht, die aber vom SG und LSG weitgehend ignoriert werden. Dies scheint bundesweit üblich und ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen
Art. 17 GG.

Auch die angeforderte Prozeßleitung wurde ja trotzdem nicht ausgeübt.

Mit 4.11.2021 frage ich an, welche Leistungsträger aus dem SGB IX geladen wurden und fordere digitale Prozeßaufzeichnung. Hierzu zwei Anlagen. Auch dieses Schreiben wurde ignoriert, was allemal die Zulassungsbeschwerde rechtfertigen sollte.

Auch meine Beschwerden vom 26.11.2021 wurden weitgehend ignoriert. Ohne sich also mit meinen Vorwürfen auseinander zu setzen, unterstellte mir die Richterin Ernst Rechtsmißbrauch. Hierauf reagierte ich mit 2.12.2021.

So habe ich eine Gesetzeslücke bei einem Nachteilsausgleich im Eilverfahren gefunden, die bitte das BSG schließt. Ich denke, für ein Eilverfahren, in dem ja nur die Folgen abzuwägen sind, muß ein Monat je Instanz ausreichen. Danach müssen aus meiner Sicht 100 Euro je Tag fällig werden.

Laut Protokoll erschein eine Frau Topp mit Berufung auf eine Generalterminsvollmacht. Damit ist sie aber nicht prozeßfähig, siehe Anlage.

Das Urteil vom 30.11.2021 ist aus den obigen Gründen aufzuheben und ist auch aus formalen Gründen nichtig. So ist keine natürliche Person genannt, die die Beklagte vertritt, es ist nicht von der Richterin unterschrieben (da sie es nicht verantworten will) und es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.

Soweit mein Vortrag als juristischer Laie, Fehler können durch meinen Anwalt korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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