Dienstag, 15. März 2022
BSG, neu, aber die bleiben untätig
Bundessozialgericht
34114 Kassel






Berlin, 15. Mrz. 2022




Antrag auf PKH für die Nichtzulassungsbeschwerde unter Beiziehung eines Anwaltes, den ich nach Gewährung der PKH benennen werde.


Sehr geehrte Damen und Herren,

das BSG soll bitte richtigstellen daß auch internationale Abkommen, die auch von der Bundesrepublik anerkannt wurden, auch in Deutschland gelten.

Dazu gehören aus meiner Sicht besonders Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Demnach muß der Rechtsweg für uns Opfer barrierefrei sein, also ohne Gerichtskosten und ohne Anwaltszwang.

Auch haben wir einen Anspruch auf ein faires Verfahren und unseren gesetzlichen Richter, hier aus § 33 SGG. Also auf drei Berufsrichter.

Das BSG möge entscheiden, daß ein Richter, der hiergegen verstößt, zumindest disziplinarrechtlich belangt werden muß.


Hintergrund:

Ich klage schon seit Jahren erfolglos vor dem SG und dem LSG, die sich offenbar verschworen haben, Opfern von Terror und Gewalt keine Hilfe zu leisten, wie ja auch schon bei den Opfern des Terroranschlages vom Breitscheidplatz in 2016, was Deutschland weltweit zu einem Land machte, welches einfache internationale Regeln nicht einhält, da die Angehörigen die Toten auf eigene Kosten zurückführen und beerdigen mußten.

Ich selber wurde am 20.2.2008 von Leuten in Zivil zum Krüppel gemacht. Der Angriff war rechtswidrig und heimtückisch, wie in einigen Prozesse danach festgestellt wurde.

Hier aber geht es auch darum, daß eine einfache Richterin beim LSG kein gesetzlicher Richter ist.

Zumal ja auch Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden gegen sie vorlagen, die sie rechtswidrig in eigenen Geschäften zurückwies.

Dies geht natürlich nicht, da sie sich dienstlich zu äußern hat und auch an der Entscheidung nicht teilhaben darf, §§ 44f ZPO.

Ich bitte das BSG festzustellen,
- Daß mir das Kindergeld seit dem 1.1.2005 vollständig zusteht
- Daß meine Söhne keinen Kopfteil tragen müssen, da sie als Schüler, Studenten oder Auszubildende ausreichendes Einkommen hatten (ein vorsitzender Rechter beim LSG, den ich danach fragte, woher meine Kinder denn das Geld haben, grinste mich schräg an, daß sei nicht sein Problem)
- Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro monatlich seit Februar 2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 wegen jahrelanger unterlassener Hilfe und Betrug. Uns hätte schon in 2008 geholfen werden müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
- Die gesetzlichen Zinsen auf alles

Daher ist das Verfahren an das LSG oder gar an das SG zurückzuverweisen, da auch schon beim SG erhebliche Rechtmängel und unterbliebene Sachverhaltsaufklärungen auftraten.

Auch liegt hier ein klarer Betrug vor, da das Schreiben vom 5.1.2022 zu Covid mir erst am 23.2.2022 gefaxt wurde. Darauf habe ich alle möglichen Prozeßbegleiter und Prozeßbeobachter informiert, so daß niemand zu dem Termin kam. Ich auch nicht, da ich weder genesen noch geimpft bin. Was einer meiner Begleiter dazu meinte, können Sie in der Anlage sehen.



Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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